Behandlungsablauf
… alle wichtigen Informationen
Wie komme ich zum Logopäden? Was muss ich tun?
Die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung wird von einem Arzt festgestellt: Kinder- und Jugendarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Neurologe, Allgemeinmediziner, Zahnarzt/Kieferorthopäde
Wenn Ihr behandelnder Arzt eine logopädische Heilmittelverordnung („Rezept“) ausgestellt hat, können Sie telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren. Nach Ihrer Anmeldung bei uns erhalten Sie schnellstmöglich einen ersten Gesprächstermin für die sog. Erstuntersuchung.
Kostenübernahme
Bei Kindern werden die Kosten der logopädischen Therapie vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen.
Erwachsene, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, zahlen pro Verordnung 10% der Gesamtkosten sowie 10 Euro Verordnungsgebühr.
Privat-Versicherte erhalten nach dem Erstgespräch von uns einen Behandlungsvertrag, in dem die Kosten für die Therapie genau beschrieben sind. Mit diesem Vertrag sollten Sie frühzeitig die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung klären. Nach Vollendung einer Verordnungseinheit (i.d.R. 10 Stunden) erhalten Sie von uns eine Rechnung.
Selbstzahler
Sofern Sie keine Verordnung über den Arzt bekommen, gibt es selbstverständlich auch die Möglichkeit, unsere Leistungen privat zu zahlen.