Behandlungsablauf

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Wie komme ich zum Logopäden? Was muss ich tun?

Die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung wird von einem Arzt festgestellt: Kinder- und Jugendarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Neurologe, Allgemeinmediziner, Zahnarzt/Kieferorthopäde

Wenn Ihr behandelnder Arzt eine logopädische Heilmittelverordnung („Rezept“) ausgestellt hat, können Sie telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren. Nach Ihrer Anmeldung bei uns erhalten Sie schnellstmöglich einen ersten Gesprächstermin für die sog. Erstuntersuchung.

Eine Therapiestunde dauert 30, 45 oder 60 Minuten. Die Dauer wird festgelegt aufgrund der logopädischen Problemstellung, des Alters und der allgemeinen Verfassung des Patienten. In der Regel beträgt eine logopädische Behandlungseinheit 45 Minuten.

Die Frequenz bezieht sich auf die Häufigkeit der Behandlungstermine pro Woche. In der Regel sind das 1-2x/ Woche. Auch die Frequenz steht in Abhängigkeit zu Störungsbild und allgemeiner Verfassung.

In der Regel erhält der Patient eine Einzeltherapie, es ist aber auch möglich, Gruppen mit gleichen logopädischen Zielen zu bilden und gemeinsam zu behandeln.

Ist der Patient nicht in der Lage, unsere Praxisräume aufzusuchen, so ist in jedem Fall eine Therapie in häuslicher Umgebung oder aber in einer Pflegeeinrichtung möglich. Auch hier muss der verordnende Arzt über die Notwendigkeit des Hausbesuches entscheiden.

Innerhalb dieser ersten Einheit wird zunächst die logopädische Problemstellung geklärt. Im gemeinsamen Gespräch mit dem Patienten, dessen Eltern bzw. Angehörigen und mit Hilfe von Test wird die logopädische Störung genau festgestellt. Im Anschluss daran werden die Ziele für die Therapie und die weiteren Behandlungstermine besprochen.

Kostenübernahme

Bei Kindern werden die Kosten der logopädischen Therapie vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen.

Erwachsene, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, zahlen pro Verordnung 10% der Gesamtkosten sowie 10 Euro Verordnungsgebühr.

Privat-Versicherte erhalten nach dem Erstgespräch von uns einen Behandlungsvertrag, in dem die Kosten für die Therapie genau beschrieben sind. Mit diesem Vertrag sollten Sie frühzeitig die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung klären. Nach Vollendung einer Verordnungseinheit (i.d.R. 10 Stunden) erhalten Sie von uns eine Rechnung.

Flur in der Praxis

Selbstzahler

Sofern Sie keine Verordnung über den Arzt bekommen, gibt es selbstverständlich auch die Möglichkeit, unsere Leistungen privat zu zahlen.